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Smlouva o dílo (německy)

1.4.2006, Zdroj: Verlag Dashöfer

19.3.3.1.3
Smlouva o dílo (německy)

Werkvertrag

abgeschlossen gem. § 536 und ff. des Handelsgesetzbuches

 

 

Artikel 1

Vertragsparteien

 

Auftraggeber: Indorexis, a.s., Prostřední 122, Praha 4, IČ: 589642

 

Vertreten durch: Dipl.-Ing. Jan Vápeník, Vorstandsvorsitzenden

(im Weiteren nur Auftraggeber kurz genannt)

 

Auftragnehmer: PATEX, spol. s r.o., Na Lávce 5, Praha 9, IČ : 258369

 

Vertreten durch: Dipl.-Ing. Jiří Hradíra, Geschäftsführer

(im Weiteren nur Auftragnehmer kurz genannt)

 

 

Artikel 2

Gegenstand der Erfüllung

 

Der Gegenstand der Erfüllung ist die folgende Leistungserbringung: die Fertigstellung des Bauwerkes Ersatzteillager auf der Parzelle Nummer 328 im Katastergebiet Řeporyje.

 

Die Unterlage für den Abschluss des Vertrages ist die Projektdokumentation zu der Baugenehmigung, genehmigt durch den Beschluss Nr. 123/V/Ste des Bezirksamtes in Prag 9, Bausektion vom 16.9.1998. Diese Dokumentation wurde dem Auftragnehmer vor dem Abschluss dieses Vertrages durch den Auftraggeber übergeben.

 

Der Auftragnehmer hat außerhalb der eigenen Bauleistung auch die Ist-Zustand-Dokumentation nach diesem Vertrag zu erstellen, die zu dem Abnahmeverfahren notwendig ist.

 

 

Artikel 3

Erfüllungszeit

 

Der Auftragnehmer verpflichtet sich das Werk anfangend mit dem Abschluss dieses Vertrages bis zum 31.12.1999 auszuführen.

 

 

Artikel 4

Werkpreis

 

Der vertragliche Werkpreis beträgt 4 Mio. CZK (in Worten: viermillionentschechischekronen).

 

Dieser Preis gilt als unüberschreitbar.

 

Der gem. dem Artikel 4 Abs. 1 dieses Vertrages vereinbarte Preis kann man auf Grund des schriftlich genehmigten Anhanges zu diesem Vertrag nur überschreiten, der auf allfälligen Änderungen der Projektdokumentation oder mindestens auf Aufzeichnungen im Bautagebuch basiert.

 


Artikel 5

Grundlegende Vertragsverhältnisse auf der Baustelle

 

Der Auftraggeber erklärt, dass die im Art. II. genannte Baugenehmigung rechtskräftig ist, und er legt deren beglaubigte Kopie als Anlage dieses Vertrages bei.

 

Der Auftraggeber hat die Baustelle zum Zwecke der Bauausführung binnen 3 Tagen ab dem Abschluss dieses Vertrages dem Auftragnehmer zu übernehmen. Diese Baustelle ist frei von Rechten Dritter und von Hindernissen, welche die Bauausführung unmöglich machen. Die Baustelle wird protokollarisch übergeben und wird richtungsweise und höhenweise durch den Auftraggeber auf seine Kosten abgesteckt.

 

Der erklärt, dass im Raum der Baustelle sich nur Leitungen und Einrichtungen (einschl. der unterirdischen) befinden, die in der übergebenen Projektdokumentation gezeichnet sind.

 

Der Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers ist auch die Errichtung der Zufahrtstraßen zu der Baustelle und die Errichtung der Energiezuleitungen, die zu der Leistungserbringung notwendig sind.

 

Die Erledigung der Sperre von öffentlichen Räumen, Beschränkung durch einstweilige Verkehrszeichen und Organisierung von weiteren Tatsachen, die zur Bauausführung während dem Verkehr auf öffentlichen Straßen notwendig sind, ist die Pflicht des Auftragnehmers. Sämtliche damit verbundenen Kosten sind im Vertragspreis beinhaltet und werden durch den Auftragnehmer vergütet.

 

Der Auftragnehmer hat die ganze Baustelle auf seine Kosten aufzubauen. Der Preis der Baustelleneinsrichtung ist im vereinbarten Werkpreis enthalten.

 

Der Auftragnehmer verpflichtet sich Sauberkeit und Ordnung auf der Baustelle zu halten und durch Bauausführung entstandene Abfälle und Unreinigkeiten auf seine Kosten zu entsorgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet dir Baustelle zu bewachen und sie gegen Eindringen von Unbefugten ordnungsgemäß sicherzustellen.

 

Der Auftragnehmer hat die Baustelle binnen zehn Tagen ab der Abnahme des Werkes auszuräumen und sie in dem ausgeräumten Zustand zurück dem Auftraggeber protokollarisch zu übergeben.

 

Nach dem Ablauf der Frist gem. dem vorstehenden Absatz kann der Auftragnehmer nur Maschinen und Anlagen, beziehungsweise Material zur Behebung der durch Auftraggeber beanstandeten Mängel auf der Baustelle lassen. Nach der Behebung dieser Mängel ist der Auftragnehmer verpflichtet die Baustelle dem Auftraggeber im einwandfreien Zustand protokollarisch zu übergeben.

 

Der Auftragnehmer hat das Recht vor der jeweiligen Ausführung der einzelnen Werkteile, die laut des Vertrages und der Projektdokumentation verdeckt werden sollen, den Auftraggeber zwei Tage im Voraus zu der Baubegehung zum Zwecke der

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