Werkvertrag
abgeschlossen gem. § 536 und ff. des Handelsgesetzbuches
Artikel 1
Vertragsparteien
Auftraggeber: Indorexis,
a.s., Prostřední 122, Praha 4, IČ: 589642
Vertreten durch: Dipl.-Ing.
Jan Vápeník, Vorstandsvorsitzenden
(im Weiteren nur
Auftraggeber kurz genannt)
Auftragnehmer: PATEX, spol.
s r.o., Na Lávce 5, Praha 9, IČ : 258369
Vertreten durch: Dipl.-Ing.
Jiří Hradíra, Geschäftsführer
(im Weiteren nur
Auftragnehmer kurz genannt)
Artikel 2
Gegenstand der Erfüllung
Der
Gegenstand der Erfüllung ist die folgende Leistungserbringung: die
Fertigstellung des Bauwerkes Ersatzteillager auf der Parzelle Nummer 328 im
Katastergebiet Řeporyje.
Die
Unterlage für den Abschluss des Vertrages ist die Projektdokumentation zu der
Baugenehmigung, genehmigt durch den Beschluss Nr. 123/V/Ste des Bezirksamtes in
Prag 9, Bausektion vom 16.9.1998. Diese Dokumentation wurde dem Auftragnehmer
vor dem Abschluss dieses Vertrages durch den Auftraggeber übergeben.
Der
Auftragnehmer hat außerhalb der eigenen Bauleistung auch die
Ist-Zustand-Dokumentation nach diesem Vertrag zu erstellen, die zu dem
Abnahmeverfahren notwendig ist.
Artikel 3
Erfüllungszeit
Der
Auftragnehmer verpflichtet sich das Werk anfangend mit dem Abschluss dieses
Vertrages bis zum 31.12.1999 auszuführen.
Artikel 4
Werkpreis
Der
vertragliche Werkpreis beträgt 4 Mio. CZK (in Worten:
viermillionentschechischekronen).
Dieser
Preis gilt als unüberschreitbar.
Der
gem. dem Artikel 4 Abs. 1 dieses Vertrages vereinbarte Preis kann man auf Grund
des schriftlich genehmigten Anhanges zu diesem Vertrag nur überschreiten, der
auf allfälligen Änderungen der Projektdokumentation oder mindestens auf
Aufzeichnungen im Bautagebuch basiert.
Artikel 5
Grundlegende Vertragsverhältnisse auf der Baustelle
Der
Auftraggeber erklärt, dass die im Art. II. genannte Baugenehmigung
rechtskräftig ist, und er legt deren beglaubigte Kopie als Anlage dieses
Vertrages bei.
Der
Auftraggeber hat die Baustelle zum Zwecke der Bauausführung binnen 3 Tagen ab
dem Abschluss dieses Vertrages dem Auftragnehmer zu übernehmen. Diese Baustelle
ist frei von Rechten Dritter und von Hindernissen, welche die Bauausführung
unmöglich machen. Die Baustelle wird protokollarisch übergeben und wird
richtungsweise und höhenweise durch den Auftraggeber auf seine Kosten
abgesteckt.
Der
erklärt, dass im Raum der Baustelle sich nur Leitungen und Einrichtungen
(einschl. der unterirdischen) befinden, die in der übergebenen
Projektdokumentation gezeichnet sind.
Der
Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers ist auch die Errichtung der
Zufahrtstraßen zu der Baustelle und die Errichtung der Energiezuleitungen, die
zu der Leistungserbringung notwendig sind.
Die
Erledigung der Sperre von öffentlichen Räumen, Beschränkung durch einstweilige
Verkehrszeichen und Organisierung von weiteren Tatsachen, die zur Bauausführung
während dem Verkehr auf öffentlichen Straßen notwendig sind, ist die Pflicht
des Auftragnehmers. Sämtliche damit verbundenen Kosten sind im Vertragspreis
beinhaltet und werden durch den Auftragnehmer vergütet.
Der
Auftragnehmer hat die ganze Baustelle auf seine Kosten aufzubauen. Der Preis
der Baustelleneinsrichtung ist im vereinbarten Werkpreis enthalten.
Der
Auftragnehmer verpflichtet sich Sauberkeit und Ordnung auf der Baustelle zu
halten und durch Bauausführung entstandene Abfälle und Unreinigkeiten auf seine
Kosten zu entsorgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet dir Baustelle zu
bewachen und sie gegen Eindringen von Unbefugten ordnungsgemäß sicherzustellen.
Der
Auftragnehmer hat die Baustelle binnen zehn Tagen ab der Abnahme des Werkes
auszuräumen und sie in dem ausgeräumten Zustand zurück dem Auftraggeber
protokollarisch zu übergeben.
Nach
dem Ablauf der Frist gem. dem vorstehenden Absatz kann der Auftragnehmer nur
Maschinen und Anlagen, beziehungsweise Material zur Behebung der durch
Auftraggeber beanstandeten Mängel auf der Baustelle lassen. Nach der Behebung
dieser Mängel ist der Auftragnehmer verpflichtet die Baustelle dem Auftraggeber
im einwandfreien Zustand protokollarisch zu übergeben.
Der
Auftragnehmer hat das Recht vor der jeweiligen Ausführung der einzelnen
Werkteile, die laut des Vertrages und der Projektdokumentation verdeckt werden
sollen, den Auftraggeber zwei Tage im Voraus zu der Baubegehung zum Zwecke der…